FÜhrerscheinklassen in Italien
Klasse
C.I.G.
A
A1
A2
A3
B
C
D
E
Beschreibung
Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (bei Volljährigen ohne Prüfung).
Krafträder (incl. Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³.
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS).
Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS).
Krafträder mit uneingeschränkter Nennleistung.
Mindestalter=
21 Jahre (mit praktischer Prüfung auf einem Motorrad mit einer Nennleistung von mind. 35 kW (48 PS).
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 3,5t. übersteigt. Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und nur in Italien. Der Führerschein der Kategorie "B" sieht bis 3 Jahre nach Erlangung der Fahrerlaubnis limitierte Geschwindigkeitsbegrenzungen vor.
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
In Verbindung mit Klasse B, C und D; Kraftfahrzeuge der Klassen B, C und D mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Mindestalter
14 Jahre
18 Jahre
16 Jahre
18 Jahre
21 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
21 Jahre
18 Jahre für BE und CE
oder
21 Jahre für DE.