Wichtige Infos und Verkehrsregeln in Italien
Welche besonderen Abweichungen es in den Verkehrsregeln von Italien gibt:
In der Verkehrskultur ähneln die Verkehrsregeln in Südtirol den deutschen, österreichischen oder Schweizer Gewohnheiten. Es gibt jedoch eine Reihe von abweichenden Regeln, die man zu beachten hat.
Die wichtigsten Regeln finden Sie hier in einem Überblick:
Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
- auf den Staatsstraßen: 90 km/h
- auf der Autobahn: 130 km/h
Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen
Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 130 km/h. Bei schlechten Fahrverhältnissen (Regen, schlechte Sicht etc.) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 110 km/h.
Im Aostatal besteht vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifen-Pflicht.
Rechtsfahrgebot
Besteht die Fahrbahn aus zwei oder mehreren Fahrspuren, muss auf der rechten Fahrspur gefahren werden, wenn diese frei ist. Die linke und mittlere Fahrspur ist nur zum Überholen vorhanden.
Mautstellen
Auf Autobahnen, die mautpflichtige sind, müssen sich Fahrzeuge in die ihrer Zahlungsart entsprechenden Spur einreihen.
Kinderbeförderung
Kinder unter 12 Jahren (und kleiner als 150 cm) müssen durch zugelassene Kindersitze bzw. Sicherheitsgurte gesichert werden. Kinder unter 3 Jahren können in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person ohne ein Sicherheitssystems auf den Rücksitzen mitfahren.
Standlicht / Abblendlicht
Standlicht ist auch bei Tag vorgeschrieben.
Für Motorräder und Roller mit mehr als 50 ccm gilt die Abblendlicht-Vorsschrift auf allen Straßen.
Ampeln
An Ampeln wird das Abbiegen nach rechts auch bei Rot geduldet, ähnlich wie bei deutschen Ampeln mit dem grünen Pfeil.
Abschleppen
Privates Abschleppen ist auf Autobahnen verboten.
Alkohol
Die Promillegrenze liegt seit 2003 bei 0,5. Alkoholisierten Verkehrsteilnehmern, die mehr als diesen Wert im Blut vorweisen, wird der Führerschein für 2 Wochen bis 3 Monate (abhängig vom jeweiligen Wert) abgenommen.
Die Strafen für Alkohol am Steuer sind exorbitant hoch. Ist ein alkoholisierter Fahrer an einem Unfall beteiligt, wird das Fahrzeug eingezogen. Das gilt sowohl für Italiener als auch für Ausländer.
Handy am Steuer
Telefonieren im Auto mit dem Handy während der Fahrt ist verboten. Telefonieren im Auto per Freisprechanlage oder Kopfhörern ist dagegen gestattet.
Achtung Neue Regelung 2010 - Null Toleranz
Der neue Gesetzesvorschlag von Verkehrsminister Alessandro Bianchi sorgt für Aufregung.
Wer in Zukunft betrunken am Steuer erwischt wird, riskiert ein Geldstrafe von bis zu 24.000 Euro. Wer zu schnell fährt oder im Auto telefoniert, muss empfindlich tief in die Tasche greifen.
Hier die Neuerungen im Detail:
Wer künftig beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, muss mit einer Strafe von bis zu 594 Euro rechnen. Zudem wird der Führerschein bis zu sechs Monate einbehalten.
Dies ist eine der Neuerungen, mit denen Verkehrsminister Alessandro Bianchi gegen die so genannten „stragi del sabato sera“ angehen will. Die Devise des Ministers: Null Toleranz. Telefonieren am Steuer wurde bislang mit einem Punkteabzug (fünf Punkte) und einer maximalen Geldstrafe von 285 Euro geahndet. In Zukunft gibt es die doppelte Strafe und sofortigen Führerscheinentzug.
Die Strafen für Trunkenheit am Steuer werden drastisch verschärft. Wer künftig unter Alkohol- oder Drogeneinfluss den Wagen steuert, muss mit einer Strafe von 1.000 bis 24.000 Euro rechnen. Der Führerschein ist in jedem Fall für mindestens sechs Monate bis zu maximal zwei Jahre weg.
Beim ersten Verstoß riskiert der Fahrer zusätzlich bis zu drei Monate Haftstrafe, eine Geldstrafe von 1.000 bis 4.000 Euro (bislang 258 bis 1.032 Euro). Betrunkene Fahrer, die in einen Unfall verwickelt sind, riskieren zwei bis sechs Monate Haft sowie eine Geldstrafe von 3.000 bis 12.000 Euro.
Es besteht die Möglichkeit, die Haft mit Sozialarbeit abzudienen, beispielsweise mit der Betreuung von Unfallopfern.
Eine weitere Neuerung: die Fahrzeuge der betrunkenen Fahrer können von den Sicherheitsbehörden bis zu 180 Tage lang „einbehalten“ werden.
Autolenker, die einen Unfall verursachen und den Alkomat-Test trotzdem verweigern riskieren eine Strafe zwischen 6.000 bis 24.000 Euro. Wer mit über 2,5 Promille erwischt wird, ist das Auto los, es wird beschlagnahmt.
Auch Raser geht es an den Kragen. Verkehrsminister Alessandro Bianchi will auch die Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen drastisch verschärfen:
Das soll zukünftig in vier Schritten geregelt werden:
1. Überschreitung des Tempolimits bis zu 10 km/h
2. Überschreitung des Tempolimits von zehn bis 40 km/h
3. Überschreitung des Tempolimits von 40 bis 50 km/h
4. Überschreitung des Tempolimits über 60 km/h
Überschreitung des Tempolimits um zehn bis 40 Stundenkilometer kostet 5 Führerscheinpunkte (bislang 2). Wer das Limit um 40 bis 60 Stundenkilometer überschreitet, gibt den Führerschein für 3 Monate ab (Wiederholungstäter für acht bis 18 Monate). Wer mehr als 60 km/h überschreitet, dem wird der Führerschein für sechs Monate entzogen. Wiederholungstäter sind den Lappen für immer los.
Geisterfahrer auf Autobahnen und Schnellstrassen müssen sich für immer von ihrem Führerschein trennen.
Für Führerschein-Neulinge gilt: Sie dürfen nur Fahrzeuge mit kleinem Hubraum lenken. Auch sollen die Kontrollen der Straßenpolizei verschärft werden. Anstatt 200.000 Kontrollen pro Jahr, wie bislang, soll es künftig eine Million Kontrollen im Jahr geben.
Das waren erst einmal die Neuerungen.
Helmpflicht
Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern (auch Motorrollern) müssen einen Helm tragen. Zugelassen sind nur Schutzhelme, die der ECE-Regelung (Economic Commission of Europe) Nr. 22 entsprechen. Die der ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen müssen auf dem Helm gekennzeichnet sein (in der Regel sind diese im Helm als Sticker angebracht).
Die Helmpflicht für Fahrradfahrer wurde erst einmal gekippt. Dennoch müssen Jugendliche bis 14 Jahre auf dem Fahrrad einen Helm tragen.
Kreisverkehr
Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, hat das in den Kreisverkehr (Rotatoria) einfahrende Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen (Rechts-vor-Links-Regel). Oft wird dies in der Praxis in Italien nicht beachtet, seien Sie also vorsichtig.
Parken
An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen Streifen ist das Parken gebührenpflichtig. An schwarz-gelben Streifen ist das Parken verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc.
Nebelschlussleuchten
Die Nebelschlußleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 m verwendet werden.
Überholen
Auf Bahnübergängen ist das Überholen verboten. Straßenbahnen dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen.
Vorfahrt auf Bergstrassen
In Italien muß man allen Linienbussen auf Paß- und Bergstrassen den Vortritt lassen, egal ob sie bergauf oder talwärts fahren.
Pannenwesten
Wer in Italien auf der Autobahn im Pannenfall sein Fahrzeug verlässt, muss eine gelbe oder rote Sicherheitsweste tragen. Dies gilt auch im Notfall oder bei Unfällen.Die Weste muß in Italien stets griffbereit im Auto sein (also nicht im Kofferraum aufbewahren).
Pannen
Im Falle einer Panne muss die Warnblinkanlage eingeschaltet und ein Warndreieck 50 Meter hinter dem KFZ aufgestellt werden.
Pannenhilfe
An den Autobahnen gibt es in regelmäßigen Abständen Notrufsäulen. Der Straßenhilfsdienst des italienischen Automobil Club d’Italia (ACI) ist rund um die Uhr zu erreichen.
Die zentrale Rufnummer des ACI 803116.
Notrufe in Südtirol:
Notruf: 112
Polizei: 113
Feuerwehr 115
Krankenwagen: 118
In Südtirol kann man sich meist auf Deutsch verständigen, so dass hier die Verwendung einer internationalen Servicenummer eines Versicherers nicht unbedingt notwendig ist. Die Pannenhilfe ist normalerweise kostenpflichtig, es sei denn, man besitzt einen Auslandsschutzbrief.
Tanken
Kraftstoff kostet in Südtirol etwa so viel wie in Deutschland. Bleifrei (senza piombo) und Super (super) und Diesel (gasolio) entsprechen in der Oktanzahl den Kraftstoffen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
"Bitte volltanken" heißt "Il pieno, per favore" .
"Für x Euro" heißt "Per x euro", 10 = dieci, 20 = venti, 30 = trenta, 50 = cinquanta.
Der Reifen ist "la gomma" oder "il pneumatico", das Öl "l'olio".
Einen 24-Stunden-Service an den Tankstellen gibt es in Italien und Südtirol nur an den Autobahnen.
An Fernstraßen und in Orten sind dei Tankstellen häufig mehrmals am Tag geschlossen (nachts zwischen 20 und 7 Uhr - mittags zwischen 12 und 15 Uhr und Sonntags). Die Zapfautomaten besitzen aber meist einen Geld-Automaten, der Euronoten annimmt.
Motorroller / Scooter
Auf italienischen Autobahnen und Schnellstraßen darf nur fahren, wer über mehr als 149 Kubikzentimeter Hubraum verfügt (auch PKW!), auf einzelnen Strecken sind für Motorräder auch mindestens 250 Kubikzentimeter verlangt.
Praktischer Tipp
Für alle, die von den "Carabinieri" oder der "Polizia Stradale" bei einer Übertretung erwischt werden und sich die Möglichkeit offen halten wollen, Berufung ("Rekurs") einzulegen:
"Auf jeden Fall sollte man die Mindeststrafe zahlen, sonst kann das Auto 60 Tage lang beschlagnahmt werden. Wichtig ist, festzuhalten, dass es sich dabei nur um eine Kaution handelt". Wenn man zahlt, ohne die Zahlung als Kaution zu deklarieren, akzeptiert automatisch die Geldstrafe und hat keine Möglichkeit mehr, dagegen in Berufung zu gehen. Dieses Verfahren können auch Ausländer in Anspruch nehmen. (Von den Italienern darf die Polizei kein Bargeld mehr kassieren. Strafgelder italienischer Lenker werden ausnahmslos überwiesen). Seit Mai 2004 gibt es in Italien ein eigenes Punkteführerscheinregister extra für ausländische Lenker. Über den aktuellen Punktestand können sich Ausländer unter der Telefonnummer 0039/06/848 782 782 informieren. Auch autofahrende Touristen bekommen - genauso wie italienische Lenker - von vornherein 20 Punkte gutgeschrieben. Sobald diese aufgebraucht sind, gilt ein Fahrverbot in Italien. Das kann, je nachdem wie schnell die Punkte verbraucht wurden, ein halbes bis zwei Jahre lang dauern. Verbrauch der zwanzig Punkte innerhalb eines einzigen Jahres = zwei Jahre lang nicht mehr in Italien fahren. Verbrauch der Punkte innerhalb von zwei Jahren = einjähriges Fahrverbot. Verbrauch der Punkte innerhalb von drei Jahren = ein halbes Jahr lang Fahrverbot.
Zur Erinnerung die wichtigsten Geldstrafen und Punkteabzüge in Italien
Zu Punkteabzügen kommt man in Italien relativ rasch:
Geschwindigkeitsübertretung um über 40 km/h - zehn Punkte.
Im Rückwärtsgang auf der Autobahn fahren - zehn Punkte.
Betrunken (es gilt die 0,5 Promillegrenze) oder unter Drogeneinfluss Auto fahren - zehn Punkte.
Unfall mit schweren Verletzungen, weil der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde: acht Punkte.
Bei Rot über die Kreuzung fahren - sechs Punkte.
Telefonieren beim Autofahren - fünf Punkte.
Kinder ohne Kindersitz ungesichert mitnehmen: fünf Punkte.
Motorradfahren ohne Helm - fünf Punkte.
Ohne Gurt fahren: fünf Punkte.
Fernlichter falsch benutzen - drei Punkte.
Sich beim Bezahlen der Maut falsch einreihen - zwei Punkte.
Bei einer Panne keine Warnweste anziehen: zwei Punkte.
Generell sind die Bußgelder in Italien exorbitant höher als in Deutschland. Ausländische Bußgelder sollten aber nicht vor 2010 EU-weit eingetrieben werden. Achtung: in Italien verjähren Verkehrssünden erst nach 5 Jahren.
Nachstehend die wichtigsten Ausdrücke auf Italienisch:
* accendere i fari = Licht einschalten
* accesso = Zufahrt, Zugang, Einfahrt
* allagato = überschwemmt
* aperto = geöffnet
* aperto 24 ore = rund um die Uhr geöffnet
* area (di) servizio = Tankstelle / Rastplatz an Autobahnen
* attenzione = Achtung
* attivo = in Betrieb, aktiv
* autogrill = Raststätte an der Autobahn
* autostrada = Autobahn
* benzinaio = Tankwart
* caduta sassi = Steinschlag
* catene da neve = Schneeketten
* centro = Zentrum
* centro storico = Altstadt
* coda / code = Stau / Staus
* chiuso = geschlossen (außer Betrieb)
* con il/la... = bei ...
* controllo elettronico = Elektronische Überwachung (Kamera etc.)
* deviazione = Umleitung
* disco orario = Parkscheibe
* distanza di sicurezza = Sicherheitsabstand
* distributore = Tankstelle
* diurno = tagsüber
* divieto di acesso = Zufahrt / Zutritt verboten
* divieto di sorpasso = Überholverbot
* divieto di sosta = Halteverbot oder Parkverbot
* divieto di transito = Durchfahrt verboten
* eccetto = außer
* feriale = Werktag(s)
* festivo = Sonn- und Feiertag(s)
* fine area cantiere = Ende des Baustellenbereichs
* ghiaccio = Eis (Achtung: Speiseeis = gelato)
* gommista = Reifendienst
* in caso di ... = bei ...
* ingresso = Eingang / Einfahrt / Eintritt
* ingresso libero = Eintritt frei
* inizio zona tutelata = Beginn der Parkverbotszone
* lavaggio = Waschanlage
* lavori in corso = Baustelle
* limite velocità = Geschwindigkeitsbeschränkung
* macchina = Auto
* mezzi controghiaccio operativi = Schnee- und Eisräumdienst im Einsatz
* nebbia = Nebel
* neve = Schnee
* notturno = in der Nacht
* parcheggio = Parkplatz
* parcheggio (non) custodito = (un)bewachter Parkplatz
* passo carrabile = Einfahrt freihalten
* pedaggio = Maut
* pesanti = veicoli pesanti = Schwerverkehr (z.B. LKW)
* pianta = Stadtplan
* pioggia = Regen
* posto di rifornimento = Tankstelle
* privato = Privat
* rallentare = Langsam fahren
* sbarrato = Gesperrt
* seguire = folgen
* semaforo = Ampel
* senso unico = Einbahnstraße
* sosta a pagamento = gebührenpflichtiges Parken
* sosta camper = Parkmöglichkeit für Wohnmobile, oft auch Campingplatz
* sosta vietata = Halte- bzw. Parkverbot (z.B. an Einfahrten)
* sottopassaggio = Unterführung
* spazzaneve = Schneeräumpflug
* stradario = Straßenverzeichnis
* strada senza uscita = Sackgasse
* superstrada = autobahnähnliche Straße (mautfrei - nur 100/110 km/h)
* tangenziale = Umgehungsstraße, oft Autobahn oder autobahnähnlich
* traffico = Verkehr
* traffico limitato = nur Be- und Entladeverkehr erlaubt
* tratto = Strecke
* tutte le direzioni = alle Richtungen
* uscita = Ausfahrt - Autobahnabfahrt
* uscita veicoli = Ausfahrt (Warnschild)
* varco = Zufahrt, Einfahrt
* veicoli autorizzati= Fahrzeuge mit Sonder-Genehmigung
* veicoli lenti= Langsame Fahrzeuge (z.B. LKW bergauf)
* veicoli pesanti = Schwerverkehr (LKW)
* vietato l'accesso = Einfahrt verboten / kein Zugang
* zona di silenzio = Hupverbot
* zona disco = Parken nur mit Parkscheibe
* zona pedonale = Fußgängerzone
* zona rimorchio = Zone in der abgeschleppt wird
* zona rimozione = Zone in der abgeschleppt wird
* zona (a) traffico limitato = Zone, in der Autofahren eingeschränkt/verboten ist, z.B. Fußgängerzone. Viele Innenstädte sind ZTL!
* Z.T.L. = zona (a) traffico limitato
Feiertage
Im Jahr 2009 gibt es in Italien folgende Feiertage:
01.01. Neujahr
06.01. Hl. Drei Könige
12.04. Ostersonntag
13.04. Ostermontag
25.04. Tag der Befreiung
01.05. Tag der Arbeit
31.05. Pfingstsonntag
01.06. Pfingstsmontag (Südtirol)
02.06. Nationalfeiertag
15.08. Ferragosto (Maria Himmelfahrt)
01.11. Allerheiligen
08.12. Mariae Empfängnis
25.12. Weihnachten
26.12. Santo Stefano
Ferientermine
2009 gilt folgende Ferienregelung in Italien:
22.02. - 25.02. Winter
09.04. - 14.04. Ostern
10.06. - 18.9. Sommer (Gesamtzeitraum, Ende variiert regional zwischen 10. und 18. September)
Weihnachten (steht noch nicht fest)
Hilfreiche Links
» Formular Unfallbericht in Deutsch und Italienisch
» Autostrade
» Infos zu Motorrädern / Rollern (motoveicoli / motocicli)
» Infos zu Führerscheinklassen (Italien)
» Infos zu Führerscheinklassen (DE)
» Online-Handbuch zum Führerschein / Provinz Bozen